Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1992 - XII ZB 92/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3630
BGH, 30.09.1992 - XII ZB 92/92 (https://dejure.org/1992,3630)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1992 - XII ZB 92/92 (https://dejure.org/1992,3630)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1992 - XII ZB 92/92 (https://dejure.org/1992,3630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Laie - Form - Frist - Urteilsanfechtung - Verschulden - Berufungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erkundigungspflichten einer Prozeßpartei vor Einlegung eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.1990 - XII ZB 131/90

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - XII ZB 92/92
    Das Zivilprozeßrecht schreibt eine Rechtsmittelbelehrung nicht vor; der Gesetzgeber ist vielmehr davon ausgegangen, daß die durch eine Entscheidung beschwerte Partei von sich aus die erforderlichen Erkundigungen rechtzeitig einziehen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - IV ZB 164/79 - FamRZ 1980, 347; Senatsbeschluß vom 14. November 1990 - XII ZB 131/90 - BGHR § 233 ZPO Verschulden 7).
  • BGH, 22.05.1985 - IVb ZB 24/85

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - XII ZB 92/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß eine juristisch nicht vorgebildete Partei, die eine ihr ungünstige Entscheidung mit einem Rechtsmittel angreifen will, sich rechtzeitig danach erkundigen, welche Form und Frist insoweit einzuhalten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 1985 - IVb ZB 24/85 - VersR 1985, 767 und vom 23. März 1988 - IVb ZB 96/87 - FamRZ 1988, 829, 830).
  • BGH, 30.01.1980 - IV ZB 164/79

    Entscheidung über einen erstmalig im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - XII ZB 92/92
    Das Zivilprozeßrecht schreibt eine Rechtsmittelbelehrung nicht vor; der Gesetzgeber ist vielmehr davon ausgegangen, daß die durch eine Entscheidung beschwerte Partei von sich aus die erforderlichen Erkundigungen rechtzeitig einziehen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - IV ZB 164/79 - FamRZ 1980, 347; Senatsbeschluß vom 14. November 1990 - XII ZB 131/90 - BGHR § 233 ZPO Verschulden 7).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 96/87

    Beschwerdefrist - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Weiterleitung -

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - XII ZB 92/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß eine juristisch nicht vorgebildete Partei, die eine ihr ungünstige Entscheidung mit einem Rechtsmittel angreifen will, sich rechtzeitig danach erkundigen, welche Form und Frist insoweit einzuhalten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 1985 - IVb ZB 24/85 - VersR 1985, 767 und vom 23. März 1988 - IVb ZB 96/87 - FamRZ 1988, 829, 830).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 164/09

    Insolvenzrecht: Befugnis zur Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung;

    Gerade wegen letztgenannter Möglichkeit, die üblicherweise durch die Geschäftsstellen des jeweiligen Spruchkörpers und durch die Rechtsantragsstellen der Amts- oder Landgerichte geboten wird, können Verfahrensbeteiligte die Versäumung einer Rechtsmittelfrist regelmäßig nicht mit Unkenntnis von den förmlichen Voraussetzungen entschuldigen (BGH, Beschl. v. 14. November 1990 - XII ZB 131/90, BGHR ZPO § 233 Verschulden 7; v. 30. September 1992 - XII ZB 92/92, FamRZ 1993, 310; v. 19. März 1997 - XII ZB 139/96, NJW 1997, 1989; OLG Köln ZIP 1999, 1850, 1851; ZIP 2000, 280, 282; OLG Saarbrücken OLGR 2001, 392).
  • BGH, 09.03.1994 - XII ZB 22/94

    Sofortige Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender

    Der Gesetzgeber ist vielmehr davon ausgegangen, daß die durch eine Entscheidung beschwerte Partei von sich aus die erforderlichen Erkundigungen rechtzeitig einziehen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 30. September 1992 - XII ZB 92/92 - FamRZ 1993, 310 m.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht